Öffentliche Auslegung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger über das geplante Vorhaben informiert und beteiligt.
Der Antrag auf Genehmigung sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen vom 13. Januar 2026 bis einschließlich 12. Februar 2026 auf den folgendenden Homepages zur direkten Einsicht aus:
- TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik „Service/Öffentlichkeitsbeteiligung/Anhörungs- und Auslegungsverfahren/Immissionsschutz“
- UVP-Portal (www.uvp-verbund.de)
- Stadt Ronneburg (https://ronneburg.de/kkt/) unter der Rubrik „KKT“
- Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental (https://www.vg-sprottental.de/bekanntmachungen/index.php) unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“
- Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal (https://www.vg-brahmetal.de/index.php)
- Verwaltungsgemeinschaft Ländereck (https://www.vg-laendereck.de/seite/491340/aktuelle-bekanntmachungen.html) unter der Rubrik „Aktuelles/ Aktuelle Bekanntmachungen“
Als Alternative zur Online-Auslegung besteht die Möglichkeit, den Antrag und die Unterlagen während der Dienstzeiten vor Ort einzusehen.
In beiden Fällen können alle Interessierte das Vorhaben prüfen und innerhalb der angegebenen Frist Anmerkungen oder Einwendungen im Zeitraum vom 13. Januar 2026 bis einschließlich 12. März 2026 schriftlich oder elektronisch beim TLUBN einreichen. Schriftliche Einwendungen sind unter der Postanschrift: Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena einzureichen. Elektronische Einwendungen können an die E-Mail-Adresse: Immissionsschutz@tlubn.thueringen.de abgegeben werden.
Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen werden am 16. Juni 2026 um 10:00 Uhr im Saal des Kultur- und Kongresszentrum Gera, Schlossstraße 1 in 07545 Gera erörtert. Diese Veranstaltung ist öffentlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Bekanntmachung Thüringer Staatsanzeiger (Heft-Nr. 1/2026, Nr. 1002, Seite 70 – 71)
