Chronik – 1. Thüringer Klärschlammkonferenz 2018 stellt Weichen




- seit dem Jahre 2012 existiert die Arbeitsgruppe Klärschlammkooperation
- erste Konzepte zu organisatorischen, logistischen und technischen Fragen werden entwickelt
- im Jahre 2017 kommt es durch die neuen gesetzlichen Herausforderungen zu einer neuen Dynamik der Entwicklung
- 2018 wird allen Thüringer Aufgabenträgern mit der 1. Thüringer Klärschlammkonferenz das Angebot einer interkommunalen Gemeinschaft zur Klärschlammverwertung unterbreitet
- nach der Thüringer Klärschlammkonferenz wurden die organisatorischen, technischen und logistischen Konzepte mit Aufgabenträgern aus ganz Thüringen weiterentwickelt
- die Organisationsform des Zweckverbandes wurde ausgewählt und eine Verbandssatzung erarbeitet
- am 1. Oktober 2020 wurde die Verbandssatzung von 17 Aufgabenträgern in Neustadt an der Orla unterzeichnet
- am 5. Januar 2021 entsteht der KKT durch Genehmigung und Veröffentlichung der Verbandssatzung im Thüringer Staatsanzeiger
- die konstituierende Sitzung fand am 4. Februar 2021 statt
- 19 Verbandsmitglieder (öffentlich-rechtliche Aufgabenträger der Abwasserentsorgung)
– 15 Trink- und Abwasserzweckverbände
– 4 verbandsfreie Städte (Arnstadt, Sömmerda, Schmölln, Weimar) - die Verbandsmitglieder erledigen die Aufgabe der Daseinsfürsorge für ca. 900.000 Thüringer Bürgerinnen und Bürger – dies entspricht ca. 42 % der Einwohner des Freistaates
- das Klärschlammaufkommen des KKT beträgt ca. 65.000 t/a entwässerter Klärschlamm – das sind ca. 37 % des Klärschlammanfalls in Thüringen
- im Verbandsgebiet werden 45 Kläranlagen unterschiedlicher Größenordnungen betrieben
- 4 KA im ZV-KKT > 100.000 EW, diese erzeugen fast 50 % des KS im Verbandsgebiet
Der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dem KKT gehören derzeit 19 öffentlich-rechtliche Thüringer Aufgabenträger der Abwasserentsorgung an, die diese wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge in Summe für rund 900.000 Thüringer Bürger realisieren. Die gestiegenen hohen gesetzlichen Anforderungen an die Klärschlammverwertung und die verpflichtende Rückgewinnung des wertvollen Rohstoffs Phosphor kann keiner der Verbandsmitglieder in Eigenregie sinnvoll realisieren.
Die Verbandsmitglieder haben daher ihre Teilaufgabe der Klärschlammverwertung auf den KKT übertragen, um durch Bündelung der Kräfte eine wirtschaftliche, nachhaltige und umweltgerechte Klärschlammverwertung ohne Gewinnerzielungsabsicht im Interesse der Bürger sicherzustellen.
Der Klärschlamm enthält noch rund 75% Wasser und darf zukünftig im Wesentlichen nicht mehr wie bisher landwirtschaftlich verwertet werden. Der Klärschlamm muss zukünftig getrocknet und danach verbrannt werden. Nachfolgend muss aus der Asche der Phosphor zurückgewonnen werden.
Unsere Ziele
Der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) hat die Aufgabe, eine Verwertungsstrategie für das Klärschlammaufkommen der Verbandsmitglieder zu entwickeln und umzusetzen, die sicherstellt,
- dass der im Verband anfallende Klärschlamm wirtschaftlich, nachhaltig, umweltgerecht, ressourcenschonend und ohne Gewinnerzielungsabsicht verwertet wird und
- dass der wertvolle Rohstoff Phosphor und weitere Inhaltsstoffe nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft (KrWG) dabei soweit als möglich zurück gewonnen werden.
Unsere Grundsätze
Der Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) hat als wichtigste Grundsätze u.a.
Gemeinsames Handeln
Unsere Stärke liegt in der Bündelung der Kräfte in einer interkommunalen solidarischen Gemeinschaft gleichberechtigter Verbandsmitglieder, um wirtschaftlich und umweltbewusst diese Teilaufgabe der Daseinsvorsorge zu erfüllen.
Solidarprinzip
Die Leistungen der Klärschlammverwertung des KKT für jedes Verbandsmitglied werden völlig unabhängig von der Größe der Verbandsmitglieder und deren örtlichen Lage zu gleichen Leistungskonditionen ohne Gewinnerzielungsabsicht kostendeckend erbracht. Damit wird der ländliche und der städtisch geprägte Raum in der Folge gleich behandelt.
Transparenz
Der KKT erläutert und begründet seine Entscheidungen in der Öffentlichkeit und führt den Dialog mit den Bürgern.
Nachhaltigkeit
Der KKT richtet seine Aufgabenerfüllung neben der Wirtschaftlichkeit gleichrangig an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit wie dem
Umweltschutz, dem Emissionsschutz, dem sparsamen Umgang mit Ressourcen, der Wertstoffrückgewinnung, der Energieeffizienz und dem regionalen Handeln aus.
